Hinweis zu Lebensmitteln:
Die zweijährige Verjährungsfrist für Mängelansprüche ist keine Zusage, dass ein Lebensmittel zwei Jahre haltbar oder verzehrfähig bleibt. Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist vielmehr ein bei Übergabe vorhandener oder bereits angelegter Mangel.
